Umsatzsteuer auf Gutscheine – ja oder nein?

Eine oft diskutierte Frage: Muss für die Ausgabe eines Gutscheins Umsatzsteuer ausgewiesen werden oder nicht? Die Antwort ist ein klares Jein – es kommt nämlich darauf an, welchen Verwendungszweck der Gutschein hat!

Gutscheine über einen bestimmtem Betrag

Für Gutscheine über einen bestimmten Betrag muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Hier läufst du sonst Gefahr, doppelt Umsatzsteuer zu bezahlen!

Konkret: Erwirbt jemand bei dir einen Gutschein über beispielsweise 100,00 EUR, der für dein gesamtes Sortiment eingelöst werden kann, ist dieser nicht umsatzsteuerpflichtig. Denn dieser Kauf wird wie ein Tausch von Zahlungsmitteln gewertet: du erhältst 100 EUR und der Käufer erhält ebenfalls 100 EUR.

Würdest du für diesen Gutschein Umsatzsteuer abführen, bekommt der Käufer 100 EUR und du bekommst genau genommen nur 84 EUR von ihm, da du 19% Umsatzsteuer auf die 100 EUR abführen müsstest, also knapp 16 EUR. Wird mit diesem Gutschein nun Ware im Wert von 100 EUR bei dir eingekauft, müssest du erneut 19% Umsatzsteuer abführen. Insgesamt führst du also in etwa 32 EUR Umsatzsteuer für einen Umsatz in Höhe von 100 EUR ab!

Gutscheine über eine bestimmte Leistung

Wenn du einen Gutschein für ein bestimmtes Pflegeprodukt ausgibst oder für eine konkrete Dienstleistung, dann ist dieser Gutschein umsatzsteuerpflichtig. Möchte jemand den Gutschein für ein Pflegeprodukt bei dir einlösen, dann bekommt er dafür das Pflegeprodukt, nicht aber einen beliebigen Schuh.

Ein Gutschein, der konkret an eine Ware oder Dienstleistung gebunden ist, wird als Anzahlung betrachtet und unterliegt deshalb auch der Umsatzsteuer.

Vermeide doppelte Besteuerung von Gutscheinen! Gutscheine über einen Betrag, die nicht an eine bestimmte Leistung gekoppelt sind, werden wie ein Tausch von Zahlungsmitteln betrachtet und nicht als Umsatz im Sinne der Umsatzbesteuerung.

Die Gutscheinflasche aus dem Beitragsbild gibt es übrigens bei www.meinejungs.com